Häufig können Studiengebühren in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Bezug zum Arbeitsleben.
Steuerlich absetzbar sind Lehrgänge, die einen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung der Fachkenntnisse oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch wenn Sie planen, sich per Fernlehrgang ein neues Berufsfeld zu erschließen oder sich durch die Fortbildung auf einen neuen Beruf vorbereiten, können Sie die Lehrgangsgebühren bei der Steuererklärung geltend machen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung motivieren.Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500,- Euro vergeben. Lassen Sie sich Ihre Leistungen im Weiterbildungsbereich fördern! Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen, die während Ihrer individuellen beruflichen Fortbildung anfallen.
www.bildungsprämie.de
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.
Viele Bundesländer bieten ihren Bürgern Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen: Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bieten einen Bildungsscheck an, mit dem Qualifizierungspläne von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit bis zu 500,- Euro gefördert werden. Voraussetzung ist ein kostenloses Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Beratungsstelle vor Lehrgangsbeginn.
www.bildungsscheck.nrw.de
www.bildungsscheck.brandenburg.de
In Hessen werden Fortbildungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– Euro pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter als 45 Jahre sind.
Der QualiScheck des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt berufliche Weiterbildungsvorhaben von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Selbstständigen oder Freiberuflern ab 45 Jahren. Auch Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Erziehung von Kindern unter 15 Jahren oder aufgrund eines Pflegefalls des 1. oder 2. Grades unterbrochen haben, können den QualiScheck beantragen.
www.qualifizierungsschecks.de
www.qualischeck.rlp.de
Zu weiteren Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern rufen Sie bitte an:
Mit bis zu 30,5 Prozent fördert der Staat Berufspraktiker, die durch eine Fortbildung eine höhere Laufbahn anstreben. Dabei ist das sogenannte Meister-BaföG nicht nur für Meister: Auch Techniker, staatlich geprüfte Betriebs- und Fachwirte sowie Fachkaufleute können die Förderung in Anspruch nehmen.
Und so geht's – Meister-BAföG beantragen:
Die Fernakademie bietet ein einzigartiges Service-Paket, das den Studierenden finanzielle Sicherheit weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus garantiert. Durch die Preisgarantie der Fernakademie bleibt die Höhe der Studiengebühren bis zum Lehrgangsende konstant – unabhängig von der Dauer des Lehrgangs. Auch eine Sozialgarantie ist Standard bei der Fernakademie: Bei unvorhersehbaren Ereignissen, zum Beispiel Krankheit oder Arbeitslosigkeit, stellt die Fernakademie gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan auf, mit dem Sie das Studienziel trotzdem sicher erreichen. Außer dem gibt es bei der Fernakademie keine langfristigen Vertragsbindungen. Die Lehrgänge sind jederzeit kündbar – mit einer Frist von nur einem Monat zum Ende des Studienmonats.
Die Fernakademie gewährt zudem verschiedenen Gruppen einen Nachlass von 10 %:
Die Fernakademie ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für ihren Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. 108 Fernlehrgänge aus den Bereichen Kreativität & Medien, Persönlichkeitsbildung & Gesundheit, kaufmännische, technische und sprachliche Weiterbildung sowie Informatik sind zertifiziert. Die gesamte Lehrgangsgebühr kann zu 100 Prozent durch den Bildungsgutschein finanziert werden! Schauen Sie gleich in die nebenstehende Liste der zugelassenen Lehrgänge und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de
Auch für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit geeignet!
Zu den aktuellen Konditionen rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns im Internet und testen Sie die Fernakademie jetzt vier Wochen kostenlos: