Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie jetzt die Ausgaben für Ihre Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Für die Teilnahme an den Fernlehrgängen Abitur, Fachhochschulreife oder Realschulabschluss können Sie BAföG beantragen. Die Förderung erfolgt nach § 17 für Schülerinnen und Schüler vollständig durch Zuschuss, d. h. die Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Die Vergabe von Förderungen ist jedoch an Ihre persönliche Lebenssituation gebunden.
Für Fortbildungen, die auf staatliche oder IHK-Abschlüsse vorbereiten, können Sie zumeist Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG" beantragen. Die Förderung steht dabei nicht nur für angehende Meister oder Techniker zur Verfügung, sondern zum Beispiel auch für Teilnehmer der Lehrgänge Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in, Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK).
Für bestimmte Fortbildungsprüfungen (z. B. Meister, Techniker, staatlich gepr. Betriebswirt) können Sie Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG" beantragen. Wir beraten Sie gern.
Die Fernakademie ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, dass Arbeitslose für ihren Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können. 50 Fernlehrgänge aus den Bereichen Kreativität & Medien, Persönlichkeitsbildung & Gesundheit, kaufmännische, technische und sprachliche Weiterbildung sowie Informatik sind zertifiziert. Die gesamte Lehrgangsgebühr wird zu 100 % durch den Bildungsgutschein übernommen!
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Bildungsschecks Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten, bei ihrer beruflich orientierten Fortbildung. Gefördert werden Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und sich im laufenden und vorangegangenen Jahr nicht beruflich weitergebildet haben. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine unabhängige Beratung von einer "autorisierten" Stelle (z. B. Handwerkskammern, IHK, VHS, usw.). Wir beraten Sie gern.
In Hessen werden die Qualifizierungsvorhaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 % Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– € pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter als 45 Jahre sind.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500,– € vergeben. Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die Erstattung von Kurs oder Prüfungsgebühranteilen.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende können Zuschüsse erhalten und zwar über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bzw. über das Bundesamt für Zivildienst.
Die Fernakademie gewährt einen Nachlass von 10 % für ehemalige Lehrgangs-Teilnehmer
Bei Vorliegen einer Förderzusage des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr bekommen Sie insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15%.
Wir unterbreiten Ihnen gerne einen individuellen Zahlungsplan: Reduzieren Sie zum Beispiel Ihre monatlichen Raten! Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Ratenplan. Selbstverständlich fallen dabei keine zusätzlichen Zinsen o.ä. für Sie an.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei unserer Studienberatung unter der kostenlosen Telefonnummer
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!