Husen

Finden Sie die richtige Förderung für Ihren Fernlehrgang!

"Sie möchten Ihrer Karriere durch eine Weiterbildung den entscheidenden Kick geben? Mit der richtigen Förderung geht das finanziell oft leichter als gedacht. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten für Ihren beruflichen Aufstieg.“

Daniel Husen, Leiter Studienberatung

Setzen Sie Ihre Lehrgangsgebühren von der Steuer ab

Häufig können Studiengebühren in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist der Bezug zum Arbeitsleben: Steuerlich absetzbar sind Lehrgänge, die einen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung von Fachkenntnissen oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch wenn Sie planen, sich per Fernlehrgang ein neues Berufsfeld zu erschließen, oder sich durch die Weiterbildung auf einen neuen Beruf vorbereiten wollen, können Sie die Lehrgangsgebühren bei der Steuererklärung geltend machen.

Aufstiegs-BAföG: 50% Zuschuss vom Staat

Unabhängig von Ihrem Einkommen und Alter können Sie für bestimmte Fortbildungsprüfungen (z.B. Meister/in, Techniker/in, staatlich gepr. Betriebswirt/in, Fachwirt/in IHK) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) beantragen. Mit einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von bis zu 50% und einem zusätzlichen zinslosen Darlehen kann Ihre Förderung bis zu 15.000,- Euro betragen.

Förderungen der Bundesländer

Viele Bundesländer bieten mit Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Diese Schecks erhalten Arbeitnehmer, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten. Häufig ist die Bewilligung der Förderung abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die im Unternehmen des Antragstellers arbeiten. Ebenso kann es bestimmte Altersvorgaben geben. Bei Fragen zu den Förderungen der jeweiligen Bundesländer hilft Ihnen unsere Studienberatung gern weiter.

Begabtenförderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert begabte junge Menschen, die mehr aus sich und ihrem Beruf machen möchten. Personen unter 25 Jahren, mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung können über das Stipendium des BMBF eine Förderung von bis zu 6.000,- Euro als Zuschuss erhalten.

Schüler-BAföG

Durch das Berufsausbildungsfördergesetz (BAföG) erhalten Schüler und Studenten häufig Unterstützung vom Staat. Auch für die Fernlehrgänge Abitur, Fachhochschulreife und Realschulabschluss kann BAföG - für die letzten 12 Monate des Lehrgangs - beantragt werden. Beim Schüler-BAföG handelt es sich nicht um einen Kredit - das bewilligte Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Kindergeld

Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.

Förderungsmöglichkeiten durch die Fernakademie

Die Fernakademie gewährt allen Auszubildenden, Studenten, Arbeitslosen, Rentnern, Schwerbehinderten, Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst sowie Bundeswehrangehörigen einen Nachlass von 10%. Bei Vorliegen einer Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr bekommen Sie insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15%. Auch ehemalige Teilnehmer der Fernakademie sparen jeden Monat 15% der Studiengebühren.

Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten der Fernakademie kombinierbar.