Fernakademie

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Vertragliche Sicherheit durch ein umfangreiches Leistungs- und Service-Paket


  1. Studienbeginn


    Den gewünschten Lehrgang haben Sie angekreuzt. Er beginnt mit dem Tag, an dem Sie das erste Studienmaterial erhalten, wenn Sie nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Die Lieferung der Lehrhefte erfolgt portofrei. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Vertragsabschlusses maßgebend.
  2. Vier Wochen kostenlos testen


    Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung von der Fernakademie weitere 2 Wochen Zeit, unsere Leistungen und den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese 4 Wochen natürlich keine Studiengebühren berechnet – diese Zeit ist dann absolut kostenlos für Sie.
  3. Studienunterlagen


    Sie erhalten mit der Erstsendung eine Anmeldebestätigung sowie Ihr Studienmaterial für die ersten Monate. Bei vielen Lehrgängen mit einer Studiendauer von weniger als 12 Monaten ist es sogar das gesamte Studienmaterial des Lehrgangs. Alle weiteren Sendungen gehen Ihnen halb - bzw. vierteljährlich zu. Das gesamte Studienmaterial geht in Ihr Eigentum über. Für den reibungslosen Versanddes Studienmaterials informieren Sie die Fernakademie rechtzeitig über Änderungen Ihrer Lieferadresse. Bei Lehrgängen, die auf staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfungen vorbereiten, werden die Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen laufend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können sich daher ändern.
  4. Korrektur Ihrer Einsendeaufgaben


    Zu jedem Lernabschnitt können Sie vorgesehene Einsendeaufgaben bearbeiten und an die Fachtutoren der Fernakademie schicken. Diese korrigieren und benoten Ihre Aufgabenlösungen und geben, falls erforderlich, weitergehende Erläuterungen und Hinweise.
  5. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung


    Für Studienfragen während Ihres Fernstudiums können Sie sich jederzeit – auch über das Online-Studienzentrum – an die Fernakademie wenden. Sie werden zudem von erfahrenen Pädagogen betreut, die Ihnen jede lehrgangsbezogene Fachfrage gerne beantworten, sogar noch 2 Jahre über Ihr Studienende hinaus.
  6. Seminare


    Je nach Lehrgang sind die Seminare Bestandteil des Lehrgangs oder ein zusätzliches ergänzendes Angebot.

    1. Lehrgänge mit einem Seminar-Bestandteil sind mit *) gekennzeichnet. Die Gebühren für diese Seminare sind in den Studiengebühren bereits enthalten.

    2. Lehrgänge mit einem Seminarbestandteil sowie zusätzlichen ergänzenden Seminaren sind mit **) gekennzeichnet. In diesen Lehrgängen sind nur Teile der Seminargebühren in den Studiengebühren enthalten.

    3. Seminare, deren Gebühren nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind und die Sie als Ergänzung zum Fernlehrgang besuchen können, vertiefen die Lehrgangsinhalte, die Ihnen in den Studienunterlagen vermittelt werden. Fragen zu Gebühren, Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten der Seminare beantwortet unsere Studienberatung. Darüber hinaus entnehmen Sie diese Informationen dem Seminarprogramm, das Sie zusammen mit dem ersten Studienmaterial erhalten, oder dem Online-Studienzentrum.

    Bei der Teilnahme an staatlichen oder öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
  7. Ihre Abschlussmöglichkeiten


    Nach Vorlage aller Einsendeaufgaben und erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie für die Teilnahme an einem prüfungsvorbereitenden Lehrgang (z. B. Abitur) das Fernakademie-Zeugnis. Soweit der belegte Lehrgang auf eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorbereitet, dient das Fernakademie-Abschlusszeugnis als Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung. Sind für die Zulassung zur Prüfung weitere Nachweise, wie z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufspraxis erforderlich, so sorgen Sie für diesen Nachweis selbst. Welche Zulassungsvoraussetzungen für öffentlich-rechtliche und staatliche Prüfungen gelten, ist in den Lehrgangsinformationen des Studienführers unter der Rubrik "Studieninformationen im Überblick" aufgeführt. Auch die übrigen Lehrgänge führen nach erfolgreichem Abschluss zum Fernakademie-Zeugnis, auf dem die Inhalte Ihres Lehrgangs sowie Ihre Abschlussnote ausgewiesen sind. Darüber hinaus können Sie bei einigen Lehrgängen durch eine Zusatzleistung (zusätzliche Prüfung, Seminarteilnahme oder Abschlussarbeit) das Fernakademie-Abschlusszertifikat erhalten. Die Abschlussmöglichkeiten eines Lehrgangs sind in den Lehrgangsinformationen des Studienführers beschrieben.
  8. Intensive Prüfungsvorbereitung – mit kostenloser Wiederholung


    Wir bereiten Sie optimal auf Ihre öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfung vor: mit genau auf Ihre Prüfung abgestimmten Studieninhalten, Prüfungsvorbereitungsseminaren und Probeklausuren. Wir sind uns sicher, Sie werden damit Ihre Prüfung auch bestehen. Und sollte es ausnahmsweise beim ersten Anlauf nicht klappen, bieten wir Ihnen einen Extraservice: Sie erhalten dann ein zweites Prüfungsvorbereitungsseminar kostenlos.
  9. Kostenlose Studienverlängerung


    Sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Lehrgangs mehr Zeit benötigen als die reguläre Studiendauer vorsieht, so können Sie Ihr Studium kostenlos verlängern. Die kostenlose Verlängerung beträgt in der Regel 50 % der Gesamtstudienzeit und variiert je nach Lehrgangsdauer. Sie ist für jeden Lehrgang unter der Rubrik "Studieninformationen im Überblick" ausgewiesen.
  10. Keine langfristige Vertragsbindung


    Anstatt der üblichen Mindestlaufzeit von 6 Monaten hat Ihr Studienvertrag bei uns eine Mindestlaufzeit von nur einem Monat. Nach Vertragsabschluss können Sie den Studienvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Studienmonats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (empfohlen: per Einschreiben).
  11. Preisgarantie


    Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht angehoben.
  12. Sozialgarantie


    Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie eine zeitweise Stundung für die nächstfälligen Studiengebühren beantragen. Ihr Antrag muss rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag vorliegen. Ihm wird immer entsprochen, wenn bis dahin keine Zahlungsrückstände bestehen. Gewährt Ihnen die Fernakademie eine Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie dennoch berechtigt, Ihr Studium fortzusetzen und erhalten weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
  13. Qualitätsgarantie


    Alle Lehrgänge der Fernakademie sind nach akademieinternen Qualitätsstandards entwickelt, entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln, geprüft und zugelassen. Die Fernakademie ist zudem nach ISO 29990, der neuen internationalen Qualitätsnorm für die Aus- und Weiterbildungsbranche zertifiziert worden.
  14. Vertragliche Sicherheit


    Für Sie und die Fernakademie gelten die in dieser Anmeldung festgelegten Regeln. Die Angaben im Studienführer sind darum Bestandteil dieses Vertrags. Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine genaue Beschreibung des gewählten Lehrgangs, die der für Sie bestimmten Kopie der Vertragsurkunde beigeheftet ist. Gerichtsstand ist Ihr Wohnort.

Dieses Angebot ist nicht mit anderen Angeboten, Prämien oder Preisnachlässen kombinierbar.

Datenschutzhinweis / Werbewiderspruchsrecht:
Die Fernakademie erhebt Ihre persönlichen Daten zur Abwicklung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Vertrags. Außerdem werden wir Sie über neue Produkte und Dienstleistungen informieren. Wenn Sie an diesen Informationen kein Interesse haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir sofort berücksichtigen werden.